Berufliche Neuorientierung als Chance – Mit GIANT-HR den Wandel meistern

Wir wandeln den schmerzhaften Prozess der Trennung in einen konstruktiven Neuanfang für die betroffenen Mitarbeitenden und minimieren gleichzeitig die Risiken für Ihr Unternehmen.


Für wen ist diese Dienstleistung geeignet?

Unsere Outplacement-Beratung richtet sich primär an:


  • Mittelständische Unternehmen (KMU), die vor einer Personalreduktion oder Restrukturierung stehen und ihre soziale Verantwortung wahrnehmen wollen.
  • Geschäftsführer und HR-Verantwortliche, die eine faire und professionelle Trennungskultur etablieren möchten.
  • Mitarbeitende auf allen Ebenen (Fachkräfte, Spezialisten, Führungskräfte), die eine neue berufliche Perspektive suchen.

Wir sind bundesweit für Sie da, mit unserem Hauptsitz in Frankfurt am Main und Satellite Offices in wichtigen Wirtschaftszentren wie Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf und Stuttgart. Diese lokale Präsenz ermöglicht uns eine persönliche Betreuung, die über rein digitale Lösungen hinausgeht.


Das Outplacement-Portfolio von GIANT-HR

Unsere Outplacement-Dienstleistung ist mehr als nur die Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen. Es ist ein ganzheitliches Programm zur beruflichen Neuorientierung, das die emotionale Stabilität der Betroffenen wiederherstellt und sie mit strategischer Klarheit in den nächsten Job führt. Wir bieten maßgeschneiderte Programme, die sich an der Position und den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden orientieren.


Warum Outplacement mit GIANT-HR für den Mittelstand unverzichtbar ist

Die Investition in eine Outplacement-Beratung ist keine reine Kostenstelle, sondern eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit und Reputation Ihres Unternehmens. Gerade im Mittelstand, wo persönliche Beziehungen und ein guter Ruf in der Region entscheidend sind, sind die Vorteile immens.


Unser Onepager zum Download



Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zur Beruflichen Neuorientierung


Was genau ist Outplacement-Beratung und wie unterscheidet sie sich von einer Kündigung?
Outplacement, oder berufliche Neuorientierung, ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung, die ausscheidende Mitarbeitende professionell und strukturiert auf dem Weg in eine neue berufliche Zukunft begleitet. Im Gegensatz zur reinen Kündigung, die oft emotional belastend ist und in einem Vakuum endet, bietet Outplacement einen aktiven Fahrplan für den Neustart. Es umfasst emotionale Stabilisierung, Profilschärfung, Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, Job-Suchstrategien und Coaching bis zur Vertragsunterzeichnung. Für Ihr Unternehmen ist es ein Instrument des fairen Trennungsmanagements, das die soziale Verantwortung unterstreicht.

Wer trägt die Kosten für das Outplacement und sind diese steuerlich absetzbar?
Die Kosten für die Outplacement-Beratung werden in der Regel vollständig vom Arbeitgeber übernommen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialverantwortung und dient der Wahrung des Betriebsfriedens. Die Kosten sind für das Unternehmen in der Regel als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Ein häufiger Weg im Mittelstand ist die Verrechnung der Kosten mit der Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Dies kann für den Mitarbeitenden steuerlich vorteilhaft sein, da die Direktzahlung der Beratung nicht als zu versteuernder Arbeitslohn gilt, solange der Vertrag direkt zwischen Unternehmen und GIANT-HR geschlossen wird. 



Welche Vorteile hat mein mittelständisches Unternehmen konkret davon, Outplacement anzubieten?

Die Vorteile sind vielfältig und strategisch:
  • Schutz des Employer Brandings: Sie demonstrieren, dass Sie sich auch in schwierigen Zeiten um Ihre Mitarbeitenden kümmern. Dies ist ein starkes Signal an die verbleibende Belegschaft und potenzielle neue Talente.
  • Reduzierung von Rechtsrisiken: Die professionelle Begleitung führt häufig zu einvernehmlichen Aufhebungsverträgen, wodurch langwierige und kostspielige Kündigungsschutzklagen vermieden werden.
  • Erhalt des Betriebsklimas: Die verbleibenden Mitarbeitenden sehen einen fairen Umgang und bleiben motivierter und loyaler.
  • Fokus auf das Kerngeschäft: Ihre interne HR-Abteilung wird entlastet, da wir den zeitintensiven und emotionalen Trennungsprozess extern übernehmen.

In regionalen Märkten ist Ihr Ruf als Arbeitgeber besonders wichtig, da die Netzwerke enger sind. Outplacement ist hier ein entscheidender Reputationsschutz.


Ist Outplacement nur für Führungskräfte sinnvoll, oder auch für Fachkräfte und Spezialisten im Mittelstand?
Outplacement ist für alle Ebenen sinnvoll. Während das Executive Outplacement auf die diskrete Vermittlung von Top-Führungskräften abzielt, ist das Einzel- und Gruppen-Outplacement für Fachkräfte und Spezialisten im Mittelstand ebenso wertvoll. Gerade im Mittelstand sind Spezialisten oft schwer zu ersetzen. Eine faire Trennungskultur hilft, diese Fachkräfte im besten Fall in das eigene Netzwerk zu überführen oder zumindest eine positive Mundpropaganda zu sichern. GIANT-HR bietet maßgeschneiderte Programme, die den individuellen Bedürfnissen und dem Senioritätslevel der Mitarbeitenden gerecht werden.

Wie lange dauert ein typisches Outplacement-Programm bei GIANT-HR und wie hoch ist die Erfolgsquote?
Die Dauer variiert je nach Programmtyp (Kompakt, Standard, Executive). Ein Einzel-Outplacement dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Wir bieten jedoch auch Programme "bis zum Erfolg" an, die zeitlich unbefristet sind. Im Gruppen-Outplacement liegt der Fokus auf 2 bis 4 Monaten intensiver Workshop-Arbeit, gefolgt von individuellem Coaching. Alternativ bieten wir auch ein Kompakt-Outsourcing an, welches individuell auf die wesentlichen persönlichen Herausforderungen des Kandidaten abzielen und in 2 - 4 Wochen durchgeführt werden. 

Was passiert, wenn der Mitarbeitende die Beratung nicht annimmt oder abbricht?

Die Teilnahme an der Outplacement-Beratung ist freiwillig. Wir legen größten Wert darauf, die Mitarbeitenden durch Empathie und die klare Aufzeigung des Nutzens zu motivieren. Sollte ein Mitarbeitender die Beratung ablehnen, fällt diese Leistung weg und die Kosten werden dem Unternehmen nicht in Rechnung gestellt (sofern nicht anders vereinbart). Bricht ein Mitarbeitender die Beratung ab, suchen wir das Gespräch, um die Gründe zu verstehen. Die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt. Unsere transparente Vertragsgestaltung sorgt hier für Klarheit und Fairness.