Professionelle HR-Mediation im B2B-Umfeld – Jetzt Potenziale freisetzen

Wir verstehen Konflikte nicht als Störfaktor, sondern als verborgene Energiequelle und Chance zur Weiterentwicklung. Als Ihre externe Personalabteilung sind wir darauf spezialisiert, diese Energie freizusetzen.


Für wen ist diese Dienstleistung geeignet?


Unsere HR-Mediation richtet sich gezielt an mittelständische Unternehmen. Sie ist ideal für Unternehmen, die:


  • Hohe Fluktuationsraten aufgrund von internen Spannungen verzeichnen.
  • Produktivitätseinbußen durch Kommunikationsprobleme und "Dienst nach Vorschrift" feststellen.
  • Führungskräfte entlasten wollen, die zu viel Zeit mit der Konfliktlösung verbringen.
  • Eine nachhaltige Unternehmenskultur etablieren möchten, in der offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt gelebt werden.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Kündigungsschutzklagen) vermeiden wollen, die aus ungelösten Konflikten resultieren.
GIANT-HR bringt die notwendige externe, neutrale Expertise in Ihr Haus, um festgefahrene Situationen professionell und diskret zu lösen.


Unsere Aufgaben in der HR-Mediation

Unsere HR-Mediation ist ein strukturierter, vertraulicher und ergebnisorientierter Prozess, der darauf abzielt, die Konfliktparteien zu einer eigenverantwortlichen und zukunftsfähigen Lösung zu führen. Wir agieren als allparteiliche, neutrale Dritte.


  • Konfliktanalyse und Vorgespräche (Pre-Mediation): Klärung des Auftrags, der Rahmenbedingungen und der Ziele, Vertrauliche Gespräche mit jeder Konfliktpartei, um deren Sichtweise, Interessen und Emotionen zu verstehen, Identifizierung der tiefer liegenden Ursachen und Dynamiken des Konflikts.
  • Strukturierte Mediationssitzungen: Wir führen die Parteien durch die Phasen der Mediation (Themensammlung, Interessensklärung, Lösungsoptionen). Wir stellen sicher, dass die Kommunikation konstruktiv und respektvoll verläuft, auch wenn die Emotionen hochkochen. Wir lenken den Blick weg von der Schuldfrage hin zu praktikablen, gemeinsamen Lösungen für die zukünftige Zusammenarbeit.
  • Dokumentation und Implementierung: Die von den Parteien selbst erarbeitete Lösung wird in einer rechtssicheren und verbindlichen Vereinbarung festgehalten, Follow-up und Erfolgskontrolle: Nach einigen Wochen prüfen wir, ob die Vereinbarung im Alltag Bestand hat und bieten bei Bedarf eine kurze Nachjustierung an.


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Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zur HR-Mediation


Was passiert, wenn eine Konfliktpartei die Teilnahme an der Mediation ablehnt?

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Die Freiwilligkeit ist ein zentrales Prinzip, da nur eine selbstbestimmte Lösung nachhaltig ist. Lehnt eine Partei die Teilnahme ab, kann GIANT-HR zwar keine klassische Mediation durchführen, bietet aber alternative Verfahren an, wie z.B. Konflikt-Coaching für die teilnahmebereite Partei oder eine Neutrale Fallanalyse für die Geschäftsleitung. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um die bestmögliche Lösung im Rahmen der gegebenen Umstände zu finden.


Wie lange dauert eine HR-Mediation in der Regel und welche Kosten entstehen?
Die Dauer ist abhängig von der Komplexität des Konflikts und der Kooperationsbereitschaft der Parteien. Im Mittelstand dauern unsere Mediationen typischerweise 2 bis 4 Sitzungen von je 3 bis 4 Stunden. Dies entspricht einer Gesamtdauer von ca. 2 bis 8 Wochen von der Beauftragung bis zur Abschlussvereinbarung. Die Kosten sind im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren oder den indirekten Kosten des Konflikts (Produktivitätsverlust) sehr gering. Mediatoren berechnen üblicherweise einen Stundensatz oder einen Tagessatz. Im Bereich der Wirtschaftsmediation liegen die Tagessätze oft bei 1.250,- Euro aufwärts, wobei die genauen Kosten von der Komplexität und der Dauer abhängen. GIANT-HR erstellt Ihnen nach der Bedarfsanalyse ein transparentes, pauschaliertes Angebot, um Ihnen volle Kostenkontrolle zu garantieren.



Ist die Mediation vertraulich und was wird der Geschäftsleitung berichtet?
Ja, absolute Vertraulichkeit ist das Fundament der Mediation. Alles, was in den Mediationssitzungen besprochen wird, ist streng vertraulich und darf vom Mediator nicht an Dritte, einschließlich der Geschäftsleitung, weitergegeben werden. Der Mediator berichtet der Geschäftsleitung lediglich über den Fortschritt des Verfahrens (z.B. "Die Parteien haben eine Lösung gefunden") und das Ergebnis (die schriftliche Abschlussvereinbarung). Die Inhalte und Details des Konflikts bleiben bei den Konfliktparteien.

Welche Art von Konflikten kann GIANT-HR lösen?
Unsere HR-Mediatoren sind auf die spezifischen Konflikte im Personalwesen des Mittelstands spezialisiert. Dazu gehören:


  • Interpersonelle Konflikte: Zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Untergebenen.
  • Teamkonflikte: Spannungen innerhalb von Abteilungen oder zwischen Teams (z.B. Vertrieb vs. Produktion).
  • Konflikte in der Nachfolge: Auseinandersetzungen in Familienunternehmen oder bei der Übergabe von Führungspositionen.
  • Konflikte nach Umstrukturierungen: Widerstände und Spannungen nach Change-Prozessen.
Wie unterscheidet sich Mediation von einem Schlichtungsverfahren oder Coaching?
Beim Schlichtungsverfahren schlägt der Schlichter eine Lösung vor, die von den Parteien angenommen werden kann. Bei der Mediation erarbeiten die Parteien die Lösung selbst – der Mediator ist nur für den Prozess verantwortlich. Coaching ist ein Einzelformat zur Entwicklung persönlicher Kompetenzen. Mediation ist ein Verfahren für zwei oder mehr Parteien zur Lösung eines gemeinsamen Konflikts. Die Allparteilichkeit des Mediators ist dabei entscheidend.

Können wir die Mediation auch präventiv nutzen?

Absolut. GIANT-HR bietet im Rahmen seiner Akademie und Dienstleistungen auch Konfliktprävention an. Dazu gehören Schulungen für Führungskräfte im Bereich Konfliktmanagement und die Implementierung von internen Konfliktlösungssystemen. Ein etabliertes System zur Konfliktlösung senkt die Wahrscheinlichkeit, dass Konflikte eskalieren und teuer werden.

Wie wird die Nachhaltigkeit der Lösung gewährleistet?
Die Lösung wird von den Parteien selbst erarbeitet und in einer schriftlichen, verbindlichen Vereinbarung festgehalten. Diese Vereinbarung ist oft detaillierter und praxisnäher als ein Gerichtsurteil, da sie die spezifischen Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt. Das optionale Follow-up-Gespräch dient der Überprüfung und Feinjustierung im Arbeitsalltag.